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Finanzämter wahren „Weihnachtsfrieden“
Keine belastenden Maßnahmen in der Weihnachtszeit/in Steuertipps /von René QuanteAls Weihnachtsfrieden bezeichnet die Finanzverwaltung die Tage und Wochen um Weihnachten teilweise bis ins neue Jahr, an denen die Steuerzahler grundsätzlich nicht mit belastenden Maßnahmen wie Betriebsprüfungen oder Vollstreckungen rechnen müssen. Ausnahmen gibt es aber in Fällen, in denen bei Aufschub eine Verjährung droht. In Rheinland-Pfalz dauert der Weihnachtsfrieden vom 23. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023.
110 Euro für Weihnachtsgeschenke und -feier je Beschäftigtem
Es weihnachtet wieder in den Firmen/in Steuertipps /von René QuanteFür die betriebliche Weihnachtsfeier und Geschenke für die Mitarbeiter gilt eine Höchstgrenze von 110 Euro je Beschäftigtem, damit die Aufwendungen steuerfrei bleiben. Eine Voraussetzung dafür ist es, dass sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens, der Abteilung oder Filiale eingeladen wurden. Sogar wenn die Grenze überschritten wird, gelten steuerliche Besonderheiten.
O Tannenbaum, o Tannenbaum…
… so viele Steuersätze hat der Weihnachtsbaum/in Nachrichten /von René QuanteEin Baum, aber verschiedene Steuersätze? Richtig! Wie ein Weihnachtsbaum besteuert wird, hängt davon ab, welchen Baum Sie für das Fest kaufen – und bei wem. Dann können 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden – oder gar keine. Wir zeigen, was Verbraucher wissen sollten.
Advent, Advent …
So viele Steuersätze hat der Weihnachtsbaum/in Steuertipps /von René QuanteAdresse & Kontakt
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