20.12.2022

Finanzämter wahren „Weihnachtsfrieden“

Keine belastenden Maßnahmen in der Weihnachtszeit

Als Weihnachtsfrieden bezeichnet die Finanzverwaltung die Tage und Wochen um Weihnachten teilweise bis ins neue Jahr, an denen die Steuerzahler grundsätzlich nicht mit belastenden Maßnahmen wie Betriebsprüfungen oder Vollstreckungen rechnen müssen. Ausnahmen gibt es aber in Fällen, in denen bei Aufschub eine Verjährung droht. In Rheinland-Pfalz dauert der Weihnachtsfrieden vom 23. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023.

Viele Bundesländer weisen ihre Finanzbeamten dazu an, rund um die Weihnachtsfeiertage auf Maßnahmen zu verzichten, die für Steuerzahler besonders belastend sein könnten. Auch in diesem schwierigen Jahr 2022 halten viele Bundesländer am sogenannten Weihnachtsfrieden fest, darunter auch Rheinland-Pfalz. Das heißt: Hierzulande verzichten die Finanzämter in den kommenden Tagen beispielsweise auf die Androhung von Zwangsgeldern oder auf Vollstreckungen. Außerdem wird von Ankündigungen zu Außenprüfungen abgesehen. Ausnahmen werden allerdings bei dringenden Fällen gemacht, etwa dann, wenn nach der Weihnachtszeit eine Verjährung droht.

Für Steuerbescheide und Mahnungen gibt es allerdings keinen Versandstopp. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden. Ebenso müssen bereits fällige Steuern während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können Säumniszuschläge entstehen. Für diejenigen, die auf eine Steuererstattung warten, bringt der „Weihnachtsfrieden“ keine Nachteile, denn auch diese Steuerbescheide werden wie gewohnt versandt.

Wo die Finanzämter mit den Steuerzahlern Nachsicht haben, zeigt nachfolgende Liste (Stand: 20.12.2022):

  • Baden-Württemberg: 23.12.2022 bis 01.01.2023
  • Brandenburg: 23.12.2022 bis 30.12.2022
  • Bayern: 22.12.2022 bis 01.01.2023
  • Hamburg: 24.12.2022 bis 01.01.2023
  • Hessen: 20.12.2022 bis 31.12.2022
  • Niedersachsen: 19.12.2022 bis 26.12.2022
  • Nordrhein-Westfalen: 17.12.2022 bis 31.12.2022
  • Rheinland-Pfalz: 23.12.2022 bis 01.01.2023
  • Saarland: 24.12.2022 bis 01.01.2023
  • Sachsen: 23.12.2022 bis 01.01.2023
  • Thüringen: 22.12.2022 bis 26.12.2022

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