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Zinsanspruch bei Steuererhebungen mit Verstoß gegen das EU-Recht
Aktuelles Steuerrecht /in Steuertipps /von René QuanteEU-rechtswidrig erhobene Steuern müssen bei der Erstattung dennoch verzinst werden. Dies hat der BFH auf Vorlage des EuGH klargestellt. Im Streitfall waren Vorauszahlungen auf die Stromsteuer geleistet worden. Dabei wurde eine Steuerbegünstigung nicht berücksichtigt. Diese ergab sich aufgrund eines ermäßigten Steuersatzes des zu Eigenverbrauch genutzten Stroms gemäß Stromsteuergesetz.
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