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Verspätungszuschlag verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

Aktuelles Steuerrecht

Reichen Steuerzahler ihre Steuererklärung bei Abgabepflicht nicht rechtzeitig ein, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Dies liegt im Ermessen des Finanzamts.

„Sorry, die Post streikt!“ – Finanzamt akzeptiert diese Entschuldigung nicht

Steuerzahler müssen Fristen einhalten, sonst droht Verspätungszuschlag