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Aktien vererben

Aktueller Steuertipp

Errichten Ehegatten ein Testament, indem Kinder oder Enkelkinder durch ein Vermächtnis bedacht werden sollen, stellt sich die Frage nach der Formulierung bei vorhandenem Aktienvermögen. Vor allem wenn es dem Erben freisteht, das Vermächtnis in bar oder als Aktienpaket auszuzahlen.

Kein Testament auf Butterbrotpapier anfertigen!

Testament richtig verfassen

Steuerzahler sollten ihre Testamente sorgfältig abfassen. Dies gilt nicht nur für den Inhalt des Testaments, sondern auch für ihre äußere Form. Wird das Testament beispielsweise auf butterbrotartigem Pergamentpapier angefertigt, kann leicht angenommen werden, es handele sich nur um einen Entwurf und es fehle am ernsthaften Testierwillen.