Kein Testament auf Butterbrotpapier anfertigen!Testament richtig verfassen
Testament richtig verfassen
Im Urteilsfall legten die vermeintlichen Erben einen 8 x 10 cm großen, per Hand ausgeschnittenen Zettel, mit der Abkürzung „Tesemt.“ vor. Ein zweites Schriftstück enthielt eine leicht abgewandelte Textfassung. Es handelte sich dabei um ein mehrfach gefaltetes Papier, das die Beschaffenheit von Butterbrotpapier aufwies. Das Oberlandesgericht war der Ansicht, dass ein ernstlicher Testierwille fehle, wenn eine unübliche Schreibunterlage und eine ungewöhnliche Abkürzung für das Wort Testament verwendet wird. Wird das Testament nicht von einem Notar angefertigt, sollten Steuerzahler die strengen Formalien bei der Erstellung von Testamenten berücksichtigen. Dazu zählen, das Testament handschriftlich zu verfassen und ein übliches Schreibpapier zu verwenden. Auch sollte das Testament nicht mit anderen unwichtigen Dokumenten, etwa zusammen mit leeren Briefumschlägen, aufbewahrt werden. So kann sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht um bloße Vorüberlegungen oder einen Entwurf handelt.
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