13.07.2016

Gerichtsverfahren wegen zu hoher Steuerzinsen anhängig

Dürfen Finanzämter Steuerzinsen in Höhe von 6 Prozent per anno verlangen?

Mit dieser Frage befasst sich der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Revisionsverfahren (Az.: I R 77/15).

Aufgrund des deutlich niedrigeren Marktzinses ist umstritten, ob die vom Finanzamt berechneten 6 Prozent Zinsen für Steuernachforderungen noch verfassungsgemäß sind. Steuerzahler, von denen das Finanzamt Zinsen für eine Steuernachzahlung verlangt, können gegen die Zinshöhe Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zwar müssen die Zinsen zunächst in voller Höhe gezahlt werden, der Steuerbescheid kann später aber geändert werden, wenn die Gerichte den Zinssatz als zu hoch beurteilen. Gegebenenfalls gibt es dann Geld zurück!

Wichtig, ein Einspruch muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides schriftlich beim Finanzamt eingelegt werden. Dabei genügt ein formloses Schreiben, denn ein Formular für Einsprüche halten die Finanzämter nicht bereit. Zur Begründung des Einspruchs genügt es, auf das genannte Gerichtsverfahren – unter Angabe des Aktenzeichens – zu verweisen.

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Bild: Fotolia/cevahir87