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Tierschäden richtig von der Steuer absetzen

BFH: Keine außergewöhnliche Belastung, dennoch kann Steuerlast gesenkt werden

Ausgaben für die Beseitigung von Tierschäden am Eigentum können in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer abgesetzt werden, entschied der Bundesfinanzhof. Die Ausgaben können aber an anderer Stelle berücksichtigt werden und so die Steuerlast mindern.

Prozesskosten wegen Baumängeln am Eigenheim nicht von der Steuer absetzbar

Handwerkerbonus lässt sich aber oft nutzen

Gerichts- und Anwaltskosten, die auf Grund von Baumängeln am Eigenheim entstehen, können nicht von der Steuer abgesetzt werden, so ein aktuelles Urteil aus Rheinland-Pfalz. Die Handwerkerkosten für die Beseitigung der Schäden sind aber ggf. abziehbar.

Keine Grunderwerbsteuer für mitgekaufte Einbauküche

Aktuelles Steuerurteil

Immobilienkäufer, die mit der Immobilie auch bewegliche Gegenstände, wie Einbauküche, Möbel oder Markisen erwerben, brauchen für diese keine Grunderwerbsteuer zahlen. Dazu sollte am besten im Kaufvertrag festgehalten werden, welches Mobiliar mitgekauft wurde und dafür ein realitätsgerechter Preis ausgewiesen werden. Dann wird die Grunderwerbsteuer nur für Haus und Grundstück, nicht aber für die mitgekauften Gegenstände fällig.