Neue Bescheinigungen für Gebäudesanierungen
Keine doppelte Steuerminderung!Eigentümer von selbstgenutzten Gebäuden können Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen beantragen. Diese Steuerermäßigung erhalten Steuerzahler, wenn sie eine vom ausführenden Fachbetrieb ausgestellte Bescheinigung mit dem Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen vorlegen können. Innerhalb von drei Jahren können so bei maximalen Investitionskosten von 200.000 Euro bis zu 40.000 Euro direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
