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Neue Bescheinigungen für Gebäudesanierungen

Keine doppelte Steuerminderung!

Eigentümer von selbstgenutzten Gebäuden können Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen beantragen. Diese Steuerermäßigung erhalten Steuerzahler, wenn sie eine vom ausführenden Fachbetrieb ausgestellte Bescheinigung mit dem Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen vorlegen können. Innerhalb von drei Jahren können so bei maximalen Investitionskosten von 200.000 Euro bis zu 40.000 Euro direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Zinsanspruch bei Steuererhebungen mit Verstoß gegen das EU-Recht

Aktuelles Steuerrecht

EU-rechtswidrig erhobene Steuern müssen bei der Erstattung dennoch verzinst werden. Dies hat der BFH auf Vorlage des EuGH klargestellt. Im Streitfall waren Vorauszahlungen auf die Stromsteuer geleistet worden. Dabei wurde eine Steuerbegünstigung nicht berücksichtigt. Diese ergab sich aufgrund eines ermäßigten Steuersatzes des zu Eigenverbrauch genutzten Stroms gemäß Stromsteuergesetz.