Beiträge

Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen

Sparerpauschbetrag nutzen

Wer 2023 Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, muss grundsätzlich 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag zahlen. Aber es gibt einen Freibetrag, der genutzt werden kann – den sog. Sparerpauschbetrag.

Neues BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer

Bestehende Freistellungsaufträge müssen in der Regel nicht angepasst werden

Steuerzahler, die Geld in Form von Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikaten anlegen, zahlen für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne Abgeltungsteuer. Auch hier gelten die Sparerfreibeträge, die jüngst ab dem Jahr 2023 angehoben wurden. Die Finanzverwaltung hat ihre Verwaltungsanweisung hierzu aktualisiert. Für viele Sparer sind vor allem Fragen rund um den Freistellungsauftrag relevant.

Aktuelle Entscheidung zu Werbungskostenabzug

Verfahren zum Werbungskostenabzug abgeschlossen