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Einkünfte aus kleinen Photovoltaik-Anlagen

Neues Wahlrecht für Steuerbefreiung

Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen können künftig von der Einkommensteuer befreit werden. Dann fällt die Erklärungspflicht bei der Einkommensteuer weg. Aber Achtung: Der Antrag kann sich negativ auf vergangene Steuerjahre auswirken. Details erklärt der Steuerzahlerbund.

Kleine Solaranlagen bald ohne IHK-Beitrag

Aktuelles Steuerrecht