09.08.2019

Kleine Solaranlagen bald ohne IHK-Beitrag

Aktuelles Steuerrecht

Eigentümer, deren Unternehmen lediglich in dem Betrieb einer kleinen Solaranlage besteht, sind künftig von IHK-Beiträgen befreit. Dies geht aus dem aktuellen Gesetzentwurf zur weiteren Förderung der Elektromobilität hervor. Damit sollen die Eigentümer und die Kammern von Bürokratie entlastet werden, so die Begründung.

Kleine Solaranlagen werden typischerweise von Eigenheimbesitzern betrieben, wobei in der Regel nicht die Gewinnerzielung aus der Stromvermarktung im Vordergrund steht, sondern ökologische Aspekte. Dennoch erfüllt der Betrieb einer solchen Anlage regelmäßig den Tatbestand eines stehenden Gewerbebetriebes. Auch wenn – wegen des Freibetrags – meist keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss, wird durch den Betrieb der Photovoltaikanlage eine Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgelöst. Bei Gewinnen bis 5.200 Euro im Jahr wird allerdings kein Beitrag fällig.

Bürokratisch ist der Sachverhalt dennoch, sodass mit dem sog. Jahressteuergesetz Immobilienbesitzer nun in diesen Fällen von der Gewerbesteuer befreit werden und damit auch keine Kammermitgliedschaft entsteht. Voraussetzung ist, dass der Unternehmensgegenstand ausschließlich in dem Betrieb der Solaranlage mit einer Leistung bis 10 Kilowatt besteht. Um die Voraussetzungen nachzuweisen, muss der Eigenheimbesitzer allerdings zukünftig eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Noch ist das Gesetzesvorhaben nicht abgeschlossen, sodass sich noch Änderungen ergeben können.

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