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Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Aktuelles Steuerrecht

Steuerzahler, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, erhalten ab dem 1. November 2024 eine weitere steuerliche Nummer. Die Vergabe erfolgt an natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen sowie Personenvereinigungen. Neben der Identifikationsnummer als Person erhalten daher Einzelkaufleute und Freiberufler zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr).

Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Mit BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 wurde bekannt gegeben, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2023 ausschließlich die steuerliche Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal für die Datenübermittlung der Sozialleistungsträger anzugeben und die Verwendung der eTIN nicht mehr zulässig ist.