27.09.2024

Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Aktuelles Steuerrecht

Steuerzahler, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, erhalten ab dem 1. November 2024 eine weitere steuerliche Nummer. Die Vergabe erfolgt an natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen sowie Personenvereinigungen. Neben der Identifikationsnummer als Person erhalten daher Einzelkaufleute und Freiberufler zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr).

Hintergrund der Vergabe der W-IdNr. soll eine klare Trennung vom betrieblichen und dem privaten Bereich sein. Der Aufbau der W-IdNr. gleicht dem der USt-IdNr. Sie wird aus den Buchstaben ,,DE’’ und neun Ziffern bestehen. Zusätzlich zu den neun Ziffern tritt für einzelne Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten noch ein mit einem Bindestrich getrenntes fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal zur Identifizierung oder Abgrenzung von geschäftlichen Aktivitäten hinzu. Steuerzahler müssen jedoch nicht selbständig tätig werden und diese beantragen. Das Bundeszentralamt für Steuern wird diese auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen. Aus technischen und organisatorischen Gründen wird die Vergabe in mehreren Stufen erfolgen. Geplant ist, dass die Vergabe bis Ende 2026 abgeschlossen ist. Verlangt ein Gesetz die Nennung der W-IdNr., kann diese Angabe selbstverständlich erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gemacht werden.

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