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Hauseigentümer aufgepasst!

Bei Leerstand jetzt Grundsteuererlass beantragen

Bei unverschuldetem Leerstand einer Immobilie können die Eigentümer beantragen, die Grundsteuer B zu erlassen. Bis wann dies beantragt werden muss und welche Voraussetzungen bestehen, erklärt der Steuerzahlerbund.

Leerstand kann Grundsteuererlass rechtfertigen

Anträge bis 31. März 2017 möglich

Leerstand in einer Wohnung, die eigentlich hätte vermietet werden sollen? Sofern man Bemühungen zur Vermietung nachweisen kann, lässt sich regelmäßig erfolgreich ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer stellen. Dieser muss bis zum 31. März 2017 gestellt werden, wenn der Antrag für 2016 wirken soll. Der Steuerzahlerbund gibt Tipps und Hinweise.