Beiträge

Firmenwagen: günstigere Bewertungsmethode bei Homeoffice

Neuerdings kann diese auch unterjährig gewechselt werden

Wer mit einem Dienstwagen zur Arbeit fährt, muss den sich daraus ergebenden Vorteil versteuern. Regelmäßig werden pauschal 15 Tage pro Monat berechnet. Aber wer durch Homeoffice an weniger Tagen ins Büro fuhr, kann die Berechnungsmethode wechseln – je nachdem, welche günstiger ist. Der BdSt klärt auf.

Leasingsonderzahlungen: Gesamtbetrachtung ist für den Steuerabzug maßgeblich

Fall liegt nun vor dem Bundesfinanzhof

In welcher Höhe eine Leasingsonderzahlung für einen Dienst-Pkw steuerlich abzugsfähig ist, wurde vor dem Finanzgericht Schleswig-Holstein verhandelt. Nun liegt der Fall vor dem Bundesfinanzhof. Die relevante Fragestellung ist: Wie wird die Sonderzahlung steuerlich berücksichtigt, wenn die berufliche Nutzung des Fahrzeugs im Jahr der Sonderzahlung hoch war, aber in den Folgejahren sinkt.