Firmenwagen: günstigere Bewertungsmethode bei Homeoffice
Neuerdings kann diese auch unterjährig gewechselt werdenWer mit einem Dienstwagen zur Arbeit fährt, muss den sich daraus ergebenden Vorteil versteuern. Regelmäßig werden pauschal 15 Tage pro Monat berechnet. Aber wer durch Homeoffice an weniger Tagen ins Büro fuhr, kann die Berechnungsmethode wechseln – je nachdem, welche günstiger ist. Der BdSt klärt auf.
