Studienkosten der Kinder sind keine Betriebsausgaben
Aktueller SteuertippStudienkosten, die eine Ärztin für ihre eigenen Kinder im Zusammenhang mit einer späteren Tätigkeit in ihrer Praxis übernimmt, sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Das entschied das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 25. Mai 2023, Az. 5 K 3577/20 E.
