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Studienkosten der Kinder sind keine Betriebsausgaben

Aktueller Steuertipp

Studienkosten, die eine Ärztin für ihre eigenen Kinder im Zusammenhang mit einer späteren Tätigkeit in ihrer Praxis übernimmt, sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Das entschied das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 25. Mai 2023, Az. 5 K 3577/20 E. 

Bundesverfassungsgericht befasst sich mit dem Erststudium

Aktuelle Rechtsprechung

Erststudium

Vorlage zum BVerfG – 2 BvL 24/14 (Vorlagebeschluss des BFH – VI R 8/12; Vorinstanz: FG Münster – 5 K 3975/09 F)