Erschließungsbeiträge verjähren nach 20 Jahren
Mehr Rechtssicherheit für ImmobilieneigentümerAuf 20 Jahre hat der rheinland-pfälzische Landtag die Festsetzungsfrist von Beiträgen begrenzt. Die Frist beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem die Vorteilslage eintrat. Bedeutend ist diese Änderung im Kommunalabgabengesetz vor allem für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge. Die Gesetzesänderung wurde vom Bundesverfassungsgericht verlangt.
