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Erschließungsbeiträge verjähren nach 20 Jahren

Mehr Rechtssicherheit für Immobilieneigentümer

Auf 20 Jahre hat der rheinland-pfälzische Landtag die Festsetzungsfrist von Beiträgen begrenzt. Die Frist beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem die Vorteilslage eintrat. Bedeutend ist diese Änderung im Kommunalabgabengesetz vor allem für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge. Die Gesetzesänderung wurde vom Bundesverfassungsgericht verlangt.

Erschließungsbeiträge: Nicht unbegrenzt zu erheben

Bundesverfassungsgericht kippt Bürger belastende Regelung

Selbst nach Jahrzehnten der Straßennutzung können Bürger in Rheinland-Pfalz überraschenderweise einen teuren Bescheid erhalten: Es werden Erschließungsbeiträge fällig. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die zeitlich unbegrenzte Regelung für verfassungswidrig erklärt. Bedeutsam ist die Entscheidung wegen der flächendeckenden Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge.

Bund der Steuerzahler unterstützt Klage von Grundstücksbesitzern

Neue Musterklage: Erschließungsbeiträge von der Steuer absetzen

Dürfen Hauseigentümer die Erschließungsbeiträge für den Straßenausbau von der Steuer absetzen? Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lässt dies mit einer neuen Musterklage prüfen und unterstützt das Gerichtsverfahren eines Ehepaars aus Brandenburg. Umstritten ist, ob die Erschließungsbeiträge, die Anwohner für die Erneuerung einer Gemeindestraße zahlen müssen, als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden können, wenn die Maßnahme von der öffentlichen Hand erbracht und per Bescheid abgerechnet wird.