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Abzug des Pauschbetrags für Nachlassverbindlichkeiten auch für Vermächtnisnehmer

Aktuelles Steuerurteil

Steuerrechtlich und zivilrechtlich wird ein Vor- und ein Nacherbe unterschiedlich behandelt. Im Zivilrecht erben beide nacheinander vom ursprünglichen Erblasser. Im Steuerrecht wird fingiert, dass der Nacherbe vom Vorerbe erbt. Diese Betrachtung ist wichtig für die erbschaftsteuerliche Behandlung, insbesondere wenn Erbschaftsteuer anfällt.

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sollen steigen

BdSt Rheinland-Pfalz appelliert an Ministerpräsidentin Dreyer

Endlich soll der Weg für höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer freigemacht werden! Damit das Vorhaben der Ampel-Bundesregierung eine Mehrheit im Bundesrat findet, appelliert der Steuerzahlerbund an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, an diesem Freitag für eine Inflationsanpassung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge zu stimmen. Anschließend könne, so hieß es aus Koalitionskreisen in Berlin, mit den Ländern gemeinsam beraten und das Vorhaben im Bundestag gesetzgeberisch umgesetzt werden.

Vorsteuerabzug bei Bruchteilsgemeinschaften

Bundesfinanzministerium reagiert auf BFH-Urteile

Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann eine Bruchteilsgemeinschaft nicht Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sein. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben hierzu Stellung bezogen. Die Änderungen führen zu weitreichenden praktischen Auswirkungen, insbesondere für Grundstücksgemeinschaften.

Schenkungsteuer: Urenkel sind keine Enkel

BFH-Urteil: Für Urenkel gilt nur Freibetrag von 100.000 Euro

Für Schenkungen von Urgroßeltern an ihre Urenkel gilt ein Steuerfreibetrag von 100.000 Euro. Der nächst höhere Freibetrag für Enkelkinder steht Urenkeln hingegen prinzipiell nicht zu, entschied der Bundesfinanzhof. Das gilt zumindest, solange Eltern und Großeltern der Urenkel noch leben.

Trotz langem Gesetzgebungsverfahren keine Pause bei der Erbschaftsteuer

Erbfall vor dem Bundesfinanzhof anhängig

Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht zu einer Steuerpause, entschied das Finanzgericht Köln in einem Fall zur Erbschaftsteuer. Geklagt hatte eine Erbin, die im August 2016 ein Kapitalvermögen in Höhe von rund 65.000 Euro von ihrer Tante erbte.