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Energiepreispauschale: Versteuerung wird zum Streitfall

BdSt informiert über eine Klage vor dem Finanzgericht Münster / Unsere INFO-Services zum Thema

Ist die Versteuerung der Energiepreispauschale von 300 Euro, die Arbeitnehmer, Rentner und Unternehmer 2022 erhalten haben, rechtmäßig? Dies soll eine Klage klären, die nun beim Finanzgericht Münster anhängig ist (K 1425/23 E). Schon im Gesetzgebungsverfahren hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) deutlich gemacht, dass die Zuordnung zu steuerpflichtigen Einkünften verfassungsmäßig zweifelhaft ist. Bei der Energiepreispauschale handelt es sich um eine staatliche Leistung. Zudem haben Autoren in der Fachliteratur ihre Zweifel geäußert. 

Härteausgleich bei Festsetzung der Energiepreispauschale im Veranlagungsverfahren

Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Arbeitnehmer erhielten im Jahr 2022 eine einmalige, in der Regel steuerpflichtige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro über den Arbeitgeber ausgezahlt, wenn zum 1. September 2022 ein Arbeitsverhältnis bestand. Alle ohne Beschäftigung zu diesem Zeitpunkt, aber mit einem Arbeitsplatz im Jahr 2022, haben daher die EPP nicht ausgezahlt bekommen. Sie können den Betrag aber über die Steuererklärung 2022 noch nachträglich vom Finanzamt erhalten.