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Erbschaftsteuer: Achtung bei vorzeitigem Auszug aus dem Familienheim

Steuerbefreiung wird restriktiv ausgelegt/Fall nun vor dem BFH

Zwei Jahre nach dem Tod ihres Ehemannes zog die Frau aus dem steuerfrei geerbten Haus aus – aus Krankheitsgründen. Daraufhin verlangte das Finanzamt die Erbschaftsteuer auf das Eigenheim. Eine Klage dagegen verlor die Bürgerin vor dem Finanzgericht Münster. Eine Krankheit sei kein zwingender Auszugsgrund, daher entfalle die Steuerbefreiung. Nun liegt der Fall vor dem Bundesfinanzhof.

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Eigenheimbesitzer, Vermieter und Mieter haben einige Möglichkeiten, Aufwendungen rund um den Wohnsitz steuerlich geltend zu machen. Veranschaulicht durch zahlreiche (Rechen-)Beispiele und in verständlichen Worten zeigt der Steuerzahler auf, wie der Fiskus an bestimmte Kosten von Haus und Garten beteiligt werden kann – so als Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen. Auch energetische Sanierungen werden steuerlich begünstigt!

Nach Umzug ins Eigenheim Baumaßnahmen absetzen

Aktueller Steuertipp