Erbschaftsteuer: Achtung bei vorzeitigem Auszug aus dem Familienheim
Steuerbefreiung wird restriktiv ausgelegt/Fall nun vor dem BFHZwei Jahre nach dem Tod ihres Ehemannes zog die Frau aus dem steuerfrei geerbten Haus aus – aus Krankheitsgründen. Daraufhin verlangte das Finanzamt die Erbschaftsteuer auf das Eigenheim. Eine Klage dagegen verlor die Bürgerin vor dem Finanzgericht Münster. Eine Krankheit sei kein zwingender Auszugsgrund, daher entfalle die Steuerbefreiung. Nun liegt der Fall vor dem Bundesfinanzhof.
