Steuern sparen mit Computer und Software
Berufliche IT-Ausstattung ab sofort besser als Werbungskosten absetzbarBeruflich genutzte Computer und deren Zubehör wie Monitore, Drucker und Software können ab sofort innerhalb eines Jahres abgeschrieben und somit steuerlich geltend gemacht werden. Die Grenze eines Netto-Kaufpreises von bis zu 800 Euro gilt nicht mehr. Für im Homeoffice Tätige ist die neue Regelung besonders interessant.
