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Steuern sparen mit Computer und Software

Berufliche IT-Ausstattung ab sofort besser als Werbungskosten absetzbar

Beruflich genutzte Computer und deren Zubehör wie Monitore, Drucker und Software können ab sofort innerhalb eines Jahres abgeschrieben und somit steuerlich geltend gemacht werden. Die Grenze eines Netto-Kaufpreises von bis zu 800 Euro gilt nicht mehr. Für im Homeoffice Tätige ist die neue Regelung besonders interessant.

Bessere Abschreibung für Computer und Co.

Sofort-Abschreibung im Anschaffungsjahr

Computer, Zubehör und Software können demnächst sofort abgeschrieben werden, statt die Anschaffungskosten über drei Jahre abzuschreiben. Bisher war dies nur möglich, wenn der Kaufpreis nicht über 800 Euro netto lag. Mit der Änderung soll die Digitalisierung gefördert werden. Nebenbei wird Bürokratie abgebaut.