Kommunen sollten auf Bettensteuer verzichten
Hohe Bürokratie und Preistreiberei schädlich für TourismusbrancheÜbernachtungen in Hotels dürfen durch Kommunen besteuert werden. Die Bettensteuer sei mit dem Grundgesetz vereinbar, beschloss das Bundesverfassungsgericht. Zuvor gab es darüber starke rechtliche Zweifel. Doch was erlaubt ist, ist nicht sinnvoll. Der Steuerzahlerbund nennt Bürokratie und die schwierige Lage der Hotellerie, weshalb auf die Bettensteuer verzichtet werden sollte.
