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Kommunen sollten auf Bettensteuer verzichten

Hohe Bürokratie und Preistreiberei schädlich für Tourismusbranche

Übernachtungen in Hotels dürfen durch Kommunen besteuert werden. Die Bettensteuer sei mit dem Grundgesetz vereinbar, beschloss das Bundesverfassungsgericht. Zuvor gab es darüber starke rechtliche Zweifel. Doch was erlaubt ist, ist nicht sinnvoll. Der Steuerzahlerbund nennt Bürokratie und die schwierige Lage der Hotellerie, weshalb auf die Bettensteuer verzichtet werden sollte.

Bettensteuer 2.0

Trier startet neuen Versuch

Im Juli 2012 kippte das Bundesverwaltungsgericht die Bettensteuer in Trier. Doch den alten Plan, die Touristen zur Kasse zu bitten, haben die Stadtoberen nicht aufgegeben. Nun kommt der neue Versuch in Form einer Beherbergungssteuer, die ab dem 1. Januar 2018 erhoben wird. Die Stadt erhofft sich so zusätzliche Einnahmen von rund 700.000 Euro. Der BdSt betrachtet die neue Steuer als Beutelschneiderei.