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Verkauf eines teilweise betrieblich genutzten Grundstücks mit Garten

Anteiliger Kaufpreis für den Garten ist nicht zu versteuern

Wird ein teilweise betrieblich genutztes Grundstück mit Garten verkauft, ist der anteilige Kaufpreis für den Garten nicht zu versteuern, so urteilte das Finanzgericht Münster.

Betriebsveräußerung

Mit der richtigen Planung lassen sich Steuern sparen