22.02.2018

Betriebsveräußerung

Mit der richtigen Planung lassen sich Steuern sparen

Steuerzahler, die ihren Betrieb, einen Teilbetrieb oder eine Beteiligung mit Gewinn veräußern, können einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro beantragen und damit Einkommensteuer sparen. Voraussetzung ist beispielsweise, dass der Steuerzahler mindestens 55 Jahre alt ist. Der Freibetrag kann allerdings nur einmal im Leben genutzt werden.

Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn mehrere Beteiligungen verkauft werden (Az.: X R 12/14). Selbst wenn der Freibetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde, ist eine Berücksichtigung des verbleibenden Teils bei weiteren Veräußerungen ausgeschlossen.

Im konkreten Urteilsfall besaß der Kläger Beteiligungen an vier verschiedenen Kommanditgesellschaften. Der Kläger beantragte die Zusammenfassung der Veräußerungsgewinne, weil er den Freibetrag für alle vier Veräußerungen nutzen wollte. Sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht München lehnten dies ab und berücksichtigten den Freibetrag nur bei einer Veräußerung gewinnmindernd. Der Bundesfinanzhof bestätigte diese strenge Auffassung. Wer an mehreren Betrieben beteiligt ist, sollte also vorab durchrechnen, wo es sich am meisten lohnt, den Freibetrag einzusetzen. Bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids kann der Freibetrag sowohl gestellt als auch noch zurückgenommen werden.

Foto: Fotolia/MH

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