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Umstrittener Vertrag mit Behindertenwerkstätten

Rechnungshof kritisiert „gesetzeswidrige Inhalte“

Nach einem Rechtsstreit hat das Land Rheinland-Pfalz mit allen 36 Behindertenwerkstätten einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Der sieht für das Land die umstrittenen Prüfungsrechte vor. Dafür streiten sich nun der Rechnungshof und das Sozialministerium darum, ob die Prüfungen auch anlasslos erfolgen dürfen. Die Rechnungsprüfer warfen dem Land sogar „gesetzeswidrige Inhalte“ im Vertrag vor.

Land und Behindertenwerkstätten verhandeln

Außergerichtliche Einigung möglich

Rechnungshof will Behindertenwerkstätten prüfen

Unnötige Kosten in Millionenhöhe?

Zu hohe Tagessätze und keinerlei Prüfungen durch die zuständigen Stellen: Der Umgang mit den Behindertenwerkstätten in Rheinland-Pfalz ist weiterhin mangelhaft und soll Zusatzkosten in Millionenhöhe verursachen. Deshalb fordert der Landesrechnungshof für sich ein Prüfungsrecht. Allerdings lehnt das die Ampel-Landesregierung strikt ab. Aus Steuerzahlersicht ist das fatal.

Steuerzahlerbund hält Klage des Landes für berechtigt

Das Land muss Prüfrechte erhalten

Klage des Landes gegen Behindertenwerkstätten ist richtig

Wer zahlt, muss auch uneingeschränkt prüfen dürfen

Der BdSt Rheinland-Pfalz hält die heute bekannt gewordene Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen die Behindertenwerkstätten zur Erstreitung von Prüfrechten für vollkommen berechtigt. Bei einer Fördersumme von etwa 240 Mio. Euro pro Jahr sollte es nach Ansicht des Steuerzahlerbundes  eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Geldgeber umfassende Prüfrechte hat.

Rainer Brüderle

BdSt befürwortet Prüfung bei Behindertenwerkstätten

"Wer zahlt, muss auch uneingeschränkt prüfen dürfen."