Zweitwohnungsteuer als Unterkunftskosten der doppelten Haushaltsführung
Was es zu beachten giltDie Zweitwohnungsteuer ist ein Aufwand für die Nutzung der Wohnung und zählt daher nur zu den abzugsbeschränkten Unterkunftskosten der doppelten Haushaltsführung.
