29.11.2019

Gericht kippt Zweitwohnungsteuer: Bewertung zu alt!

Aktuelles Steuerurteil

Zwei bayerische Gemeinden müssen die Satzungen für die Zweitwohnungsteuer überarbeiten, denn bei der Steuerberechnung dürfen sie sich nicht auf Daten aus den 1960er Jahren beziehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht Ende Oktober entschieden und damit – wie schon zuvor bei der Grundsteuer – die alten Bewertungsmaßstäbe für Immobilien gerügt. Die betroffenen Gemeinden haben nun bis Ende März 2020 Zeit, um ihre Satzungen zu überarbeiten, danach werden diese nichtig.

Konkret hatten die beiden Gemeinden zur Berechnung der Zweitwohnungsteuer die Wertverhältnisse aus dem Jahr 1964 herangezogen. Damals wurden zuletzt flächendeckend sog. Einheitswerte für alle Grundstücke ermittelt. Zwar rechneten die Gemeinden die Werte entsprechend dem Verbraucherpreisindex hoch, allerdings sei diese Methode nicht geeignet, um seither entstandene Wertveränderungen auszugleichen, so das Gericht (Az. 1 BvR 807/12 u.a.). Von dem Urteil sind auch andere Kommunen betroffen, die ihre Zweitwohnungsteuer ebenfalls auf dieser veralteten Berechnungsbasis ermitteln. Steuerzahler, die Zweitwohnungsteuer zahlen, sollten prüfen, wie die Steuer in ihrer Gemeinde berechnet wird. Wer feststellt, dass die eigene Stadt ebenfalls den alten Schlüssel heranzieht, sollte schauen, was die Gemeinde nun veranlasst. Reagiert die Kommune im kommenden Jahr nicht auf das Urteil, sollte die Aufhebung des bisherigen Zweitwohnungsteuerbescheides beantragt werden.

Übrigens: Überraschend kam die Entscheidung zur Zweitwohnungsteuer nicht, denn das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte bereits im April 2018 bei der Grundsteuer bemängelt. Aus diesem Grund muss der Gesetzgeber bis Ende des Jahres auch dort ein neues Bewertungsgesetz beschließen.

Foto: Fotolia/Zerbor

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.