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Steuerzinsen vermeiden

Aktueller Steuertipp

Zinszahlungen auf geschuldete Steuerbeträge durch langwierige Bearbeitungszeiten sind oft ein Ärgernis. Der Zinslauf beginnt i. d. R. 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Allerdings ist der Beginn des Zinslaufs wegen der Corona-Pandemie derzeit später.