Kommunale Wettbürosteuer unzulässig
BdSt Rheinland-Pfalz fragt nach Auswirkungen für kreisfreie Städte im LandIm September 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass die Erhebung einer kommunale Wettbürosteuer unzulässig sei. Der BdSt fragte bei den 12 kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz an, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die jeweilige Stadt habe. Das Ergebnis: Glücklicherweise entstanden keine oder nur geringe Kosten.
