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Steuerbescheid wirksam an Steuerberater zugegangen
- trotz widerrufener Vollmacht/in Steuertipps /von René QuanteEin Verwaltungsakt ist demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder den er betrifft. Er kann aber auch einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden. Es liegt im Ermessen der Finanzbehörde, ob sie den Verwaltungsakt dem Steuerzahler oder seinem Bevollmächtigten bekannt gibt.
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