Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
Aktuelles aus der Finanzverwaltung
Die Vorlagen für Vollmachten, mit denen Personen, Gesellschaften und Lohnsteuerhilfevereine zur Vertretung in Steuersachen im jeweilig gesetzlich erlaubten Umfang beauftragt werden können, sind überarbeitet worden.
Jede Person, die an einem steuerlichen Verwaltungsverfahren beteiligt ist, kann sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Daten einer solchen Vollmacht, die mit einem offiziellen Formular erteilt wurde, können über festgelegte Schnittstellen an die Finanzbehörden des Landes übermittelt werden. In diesen Daten muss auch angegeben werden, ob der Bevollmächtigte berechtigt ist, Verwaltungsentscheidungen entgegenzunehmen oder auf gespeicherte Daten zuzugreifen. Die überarbeiteten Vollmachtsmuster sind ab sofort die Grundlage für die elektronische Übermittlung der Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung. Wenn die Vollmachtsdaten nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden, ist die Verwendung der offiziellen Vollmachtsmuster weiterhin freiwillig. Laut BMF-Schreiben vom 27. März 2025 sollen, solange die technische Umstellung für die neue Übermittlung der Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden noch nicht umgesetzt ist, weiterhin die bisherigen amtlichen Vollmachtsformulare und die dazugehörigen Datensätze verwendet werden, wie sie bis zum 26. März 2025 galten.
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