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Verlustbeschränkung bei Termingeschäften verfassungsgemäß?

Aktueller Steuertipp

Im vorliegenden Fall hatte ein Steuerzahler aus Börsentermingeschäften einen Gewinn von über 253.000 Euro erzielt, aber auch einen Verlust von rund 227.000 Euro geltend machen wollen. Damit wäre nach dem sonst geltenden steuerlichen Nettoprinzip nur ein Gewinn von 26.000 Euro steuerpflichtig gewesen. Allerdings lässt der Gesetzgeber bei diesen Einkünften aus Kapitalvermögen nur einen begrenzten Verlustausgleich zu.