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Der Verkauf des abgetrennten Gartengrundstücks ist steuerpflichtig
Aktuelles Steuerurteil/in Steuertipps /von René QuanteIm vorliegenden Fall erwarben die Steuerzahler im Jahr 2014 ein Grundstück von etwa 4.000 qm, auf dem sich ein Eigenheim befand. Dieses wurde von ihnen saniert und im Jahr 2015 bezogen. Nach einer erneuten Beurteilung stellte sich heraus, dass das Grundstück größere Bebauungsmöglichkeiten bot als zuvor angenommen. Daraufhin folgte eine Teilung des Grundstücks, indem 1.000 m² abgetrennt und begradigt wurden. Der abgetrennte Bereich wurde anschließend als Gartenland genutzt und gleichzeitig zum Verkauf angeboten, der 2019 vollzogen werden konnte.
Zeitpunkt des Immobilienverkaufs an den Ex-Partner entscheidend
Achtung Scheidung!/in Steuertipps /von René QuanteBei Veräußerung des Miteigentumsanteils am gemeinsamen Wohneigentum an den früheren Ehegatten kann die Veräußerung als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein. Um diese Frage ging es in mehreren Finanzgerichtsverfahren.
Adresse & Kontakt
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