Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
Erhöhung der PauschalenDas BMF hat mit Schreiben vom 28. Dezember 2023 die Pauschalen für Umzugskosten angehoben. Die neuen Werte gelten ab dem 1. März 2024.
Das BMF hat mit Schreiben vom 28. Dezember 2023 die Pauschalen für Umzugskosten angehoben. Die neuen Werte gelten ab dem 1. März 2024.
Wer aus Gründen des Arbeitsplatzes umzieht, kann Umzugskosten von der Steuer absetzen. Nun hat das Bundesfinanzministerium neue Umzugspauschalen veröffentlicht, die rückwirkend ab dem 1. April 2021 gelten und ab dem 1. April 2022. Zudem können auch Nachhilfekosten für Kinder steuerlich berücksichtigt werden. Wer aus privaten Gründen umzieht, kann Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.
Wechseln Steuerzahler aus beruflichen Gründen den Wohnort, können sie die Ausgaben für den Umzug i. d. R. als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Finanzverwaltung hat die Pauschalen für Umzüge angepasst, die ab Juni 2020 erfolgen. Der Bund der Steuerzahler erläutert die neuen Pauschalen und hat nachgerechnet.
Bund der Steuerzahler
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