Rechtswidrige Werbepraxis auf Facebook
Gezielt bei Grünen-Anhänger geworbenDrei Jahre lang hat das von den Grünen geführte Umweltministerium des Landes Rheinland-Pfalz auf Facebook gezielt bei der Klientel der eigenen Partei geworben. Damit hat die Öffentlichkeitsarbeit der Ministerinnen Höfken und Spiegel nach BdSt-Sicht gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht verstoßen. Es stellt sich die Frage, ob nicht eine illegale Parteienwerbung auf Kosten der Steuerzahler vorliegt. Eine gründliche Aufarbeitung des Skandals ist geboten.
