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Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge verlängert

Aktuelle Steuergesetzgebung

Steuerliche Behandlung von Dienst- und Betriebsrädern

Steuerzahlerbund gibt wichtige Informationen

Arbeitnehmer, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein Dienstrad erhalten, brauchen die Überlassung für die private Nutzung nach § 3 Nr. 37 EStG nicht zu versteuern. Die Steuerbefreiung gilt bis Ende 2030.