02.01.2026

Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge verlängert

Aktuelle Steuergesetzgebung

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen, mit dem die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035 verlängert wird.

Dies gilt für Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung wird dadurch begrenzt, aber setzt zugleich einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges, um das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten. Die Verlängerung der Steuerbefreiung für erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge gilt auch für Fahrzeuge, die zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet worden sind. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, ist keine Zustimmung des Bundesrats erforderlich.

Hinweis für BdSt-Mitglieder: Weitere Informationen zum Thema „Steuerliche Förderung der Elektromobilität“ enthält der BdSt-INFO-Service Nr. 31. Diesen können Sie gerne telefonisch bei uns bestellen unter Tel. 06131 – 986 100 bzw. per E-Mail an info@bdst-rlp.de.

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