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Dezember-Soforthilfe 2022

Nicht in der Steuererklärung anzugeben

Die Formulare zur Steuererklärung für das Jahr 2023 sehen in der Anlage zu den sonstigen Einkünften die Eintragung der sogenannten Dezemberhilfe durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz vom 15. November 2022 vor. Die sich aus der Gaspreisbremse ergebenden Vorteile müssen nicht mehr versteuert werden.

Richtig so! Aus für Besteuerung der Preisbremsen

Bund der Steuerzahler begrüßt Pläne des Bundesfinanzministers

Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, auf die Versteuerung der Vorteile aus den beschlossenen Hilfen für gestiegene Energiepreise zu verzichten, ist ein richtiger Schritt! Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Pläne von Minister Christian Lindner mit Blick auf die so genannten Dezemberhilfen und Preisbremsen.