Dezember-Soforthilfe 2022
Nicht in der Steuererklärung anzugebenDie Formulare zur Steuererklärung für das Jahr 2023 sehen in der Anlage zu den sonstigen Einkünften die Eintragung der sogenannten Dezemberhilfe durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz vom 15. November 2022 vor. Die sich aus der Gaspreisbremse ergebenden Vorteile müssen nicht mehr versteuert werden.
