Renten-Doppelbesteuerung: Senioren müssen keinen Einspruch mehr einlegen
Bundesfinanzministerium veranlasst Vorläufigkeitsvermerk im SteuerbescheidVon der Doppelbesteuerung ihrer Rente betroffene Senioren müssen diesbezüglich gegen ihren Steuerbescheid keinen Einspruch mehr einlegen. Das Bundesfinanzministerium verfügte, dass die betroffenen Steuerbescheide von Amts wegen offen bleiben. Um den Bürgern und Finanzämtern Bürokratie zu ersparen, hatte der BdSt dies vehement gefordert. Jedoch muss der Bürger nach wie vor dem Finanzamt eine Doppelbesteuerung darlegen.