Kosten für Pflege-WG bei der Steuer absetzen
Neue Musterklage des SteuerzahlerbundesWer aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim zieht, kann die Unterbringungskosten von der Steuer absetzen. Jedoch erkennen Finanzämter bislang Pflegeheimkosten nicht an, wenn die pflegebedürftige Person sich für eine sogenannte Pflege-WG entscheidet. Dies muss sich ändern, findet der Steuerzahlerbund, und unterstützt ein Verfahren als BdSt-Musterklage vor dem BFH (Az: VI R 40/20). Bereits jetzt können sich Betroffene darauf berufen.
