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Parteien wollen sich hohe Staatszuschüsse sichern

Deshalb betont der BdSt: Staatliche Finanzierung muss streng limitiert sein!

Neuer und teurer Anlauf: Die drei Ampel-Fraktionen plus CDU/CSU wollen eine dauerhafte Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für die Parteikassen verfassungsfest absichern. Dies soll rückwirkend bis 2018 passieren. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht die einst kräftige Anhebung dieser Staatszuschüsse Anfang 2023 für nichtig erklärt! Im Jahr 2018 – unter der großen Koalition – war der Zuschuss nämlich um 25 Millionen auf 190 Millionen Euro gestiegen.

Parteienfinanzierung: So geht es nicht!

BdSt zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Im Jahr 2018 beschloss der Bundestag mit Stimmen der damaligen Großen Koalition, die Parteienfinanzierung kräftig um 25 Mio. Euro aufzustocken. Der BdSt kritisierte dies heftig, vor allem weil es das Plus im Eilverfahren beschlossen wurde. Gegen die Erhöhung klagten die damaligen Oppositionsparteien. Heute erhielten sie vor dem Bundesverfassungsgericht recht: Die erhöhte Parteienfinanzierung ist unzulässig! Der BdSt begrüßt das Urteil.

Parteiengesetz ist kein Selbstbedienungsladen!

BdSt lehnt Erhöhung der Steuerzuschüsse an die Parteien ab