Finanzverwaltung verwendet Kennung des Finanzkontos nicht
Aktuelles aus der FinanzverwaltungMit Schreiben vom 27.6.2023 hat das BMF seine Handhabung in Bezug auf die Verwendung der Kennnummer des Finanzkontos auf der Grundlage des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (kurz: PStTG) erläutert. Dabei wurde den anderen EU-Mitgliedstaaten im Wege der Notifikation gemäß § 9 Absatz 6 Nummer 1 Satz 2 PStTG mitgeteilt, dass die Kennnummern der Finanzkonten im Rahmen des verpflichtenden automatischen Austauschs der von den Plattformbetreibern gemeldeten Informationen nach Artikel 8ac der Richtlinie EU/2011/16 nicht verwendet werden.
