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Seit Oktober gilt ein Mindestlohn von 12 EUR
BdSt erläutert die Auswirkungen auf Minijobs und Midijobs/in Steuertipps /von René QuanteSeit 1. Oktober 2022 gilt eine Lohnuntergrenze von zwölf Euro je Stunde. Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wurde auch die Entgeltgrenze für Minijobs erhöht. Künftig soll diese Grenze gleitend angepasst werden. Durch Übergangsregelungen sind auch Midijobs betroffen. Der BdSt bietet einen INFO-Service zum Thema an.
Energiepreispauschale bei Minijobs und kurzfristig Beschäftigte
Auf die Variante kommt es an / Neuer BdSt-Info-Service/in Steuertipps /von René QuanteIm September soll von Arbeitgebern die Energiepreispauschale ausgezahlt werden. Jedoch entstehen viele Fragen rund um die Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen. Dabei kann es zu unterschiedlichen Fallvarianten kommen. Arbeitgeber müssen darauf achten, welche Variante vorliegt. Der Steuerzahlerbund erklärt, worauf es ankommt.
Mindestlohnerhöhung: Arbeitsverträge von Minijobs überprüfen
Ggf. muss Arbeitszeit reduziert werden/in Steuertipps /von René QuanteMit dem Mindestlohn steigt auch das Gehalt von vielen Minijobbern. Die Krux: Sie dürfen grundsätzlich nur 450 Euro im Monat verdienen, andernfalls ist der Status als Minijob gefährdet. Deshalb sollte ab Juli die Arbeitszeit verkürzt werden, um die Lohngrenze nicht zu übersteigen.
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