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Lohnsteuerermäßigung – Freibeträge für 2025 eintragen lassen

BdSt Rheinland-Pfalz informiert

Aktuelles Steuerrecht

Beschränkung der Arbeitgeber-Benefits auf die Kosten der Gesundheitsförderung

Die Lohnsteuer wird bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vom Arbeitgeber einbehalten und abgezogen. Arbeitslohn umfasst alle Einkünfte, die der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis erhält. Leistungen, die ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden und nicht als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft anzusehen sind, stellen keinen Arbeitslohn dar.