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Umsatzsteuerbefreiung für Museumsführer

Bundesfinanzhof urteilte über Voraussetzungen

Erfüllt ein privates Museum die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein staatliches, sind unter bestimmten Voraussetzungen sowohl Leistungen des Museums als auch die der Museumsführer von der Umsatzsteuer befreit. Dies urteilte der Bundesfinanzhof in einem Fall, bei dem Museum und der Gästeführer eine entsprechende Bescheinigung vorweisen konnten.

Drama am Theater Trier

Wann fällt der Vorhang im Theater Trier?