Kriegsfolgen: Finanzverwaltung gewährt steuerliche Erleichterungen
Unter anderem Vorauszahlung herabsetzen und zinslose Stundungen möglichBürger und Betriebe, die durch den Ukraine-Krieg und seinen Sanktionen hinreichend negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bis Ende März 2023 auf steuerliche Erleichterungen in Form von geringeren Vorauszahlungen oder zinslosen Stundungen hoffen. Diese sind bei dem zuständigen Finanzamt zu beantragen.