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Kriegsfolgen: Finanzverwaltung gewährt steuerliche Erleichterungen

Unter anderem Vorauszahlung herabsetzen und zinslose Stundungen möglich

Bürger und Betriebe, die durch den Ukraine-Krieg und seinen Sanktionen hinreichend negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bis Ende März 2023 auf steuerliche Erleichterungen in Form von geringeren Vorauszahlungen oder zinslosen Stundungen hoffen. Diese sind bei dem zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Länger Zeit für die Körperschaftsteuererklärung

Unternehmer dürfen Papierformulare nutzen

Länger Zeit für die Körperschaftsteuererklärung 2017

Unternehmer dürfen Papierformulare nutzen!

Körperschaftsteuererklärungen verspätet möglich

Probleme bei der Finanzverwaltung

Schon wieder neue Panne bei Finanzverwaltung

Das Problem 2017: Elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärungen ist erst später möglich