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Sieben Prozent Umsatzsteuer für den Verkauf von Holzhackschnitzel

Entscheidung des BFH

Für Wald- bzw. Holzhackschnitzel, die zum Heizen verwendet werden, sind künftig nur noch 7 statt 19 Prozent Umsatzsteuer zu zahlen, entschied der BFH. Der BFH vollzieht damit eine Abkehr von den bisherigen Rechtsgrundsätzen zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Lieferungen von Holzhackschnitzeln. Die Entscheidung des BFH vom 26. Juni 2018 – VII R 47/17 ist damit überholt.