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Hauseigentümer aufgepasst!

Bei Leerstand jetzt Grundsteuererlass beantragen

Bei unverschuldetem Leerstand einer Immobilie können die Eigentümer beantragen, die Grundsteuer B zu erlassen. Bis wann dies beantragt werden muss und welche Voraussetzungen bestehen, erklärt der Steuerzahlerbund.