Hauseigentümer aufgepasst!
Bei Leerstand jetzt Grundsteuererlass beantragenBei unverschuldetem Leerstand einer Immobilie können die Eigentümer beantragen, die Grundsteuer B zu erlassen. Bis wann dies beantragt werden muss und welche Voraussetzungen bestehen, erklärt der Steuerzahlerbund.
