Prozesskosten wegen Baumängeln am Eigenheim nicht von der Steuer absetzbar
Handwerkerbonus lässt sich aber oft nutzenGerichts- und Anwaltskosten, die auf Grund von Baumängeln am Eigenheim entstehen, können nicht von der Steuer abgesetzt werden, so ein aktuelles Urteil aus Rheinland-Pfalz. Die Handwerkerkosten für die Beseitigung der Schäden sind aber ggf. abziehbar.
